3/ 973/ herby/ 13.10.2016 - 20:55/ Zulassung

Auto abgemeldet auf der Straße stehen lassen

Verkaufe morgen mein Auto, und will das vorher abmelden.
Darf ich den kurzeitig unangemeldet auf der Straße stehen haben?

Antworten

0/ scout/ 15.10.2016 - 11:18
Das ist gar nicht erlaubt, aber nicht kurz.
Der Wagen ist ja denn auch nicht Haftpflichtversichert.
0/ bullet/ 17.10.2016 - 07:53
Du kannst doch auch dem Käufer die Abmeldung überlassen.
Denn kann der den auch viel leichter überführen.

Gerade seit der Verschärfung der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen würde der sich bestimmt freuen.

Der Verkäufer sollte natürlich vertrauenswürdig wirken ; )
0/ fred67/ 13.10.2016 - 21:49
Das ist definitiv nicht erlaubt.

Wenn der Wagen abgemeldet ist, ist auch kein Versicherungsschutz vorhanden.

Man könnte jetzt sagen das nichts passieren kann wenn der da so steht. Ist aber nicht ganz so.
Der Wagen muss ja früher oder später vom Ort bewegt werden.
Dabei kann dann wiederum was von dem Wagen verursacht passieren,
oder der Wagen kommt ins rollen, da die Handbremse nicht richtig angezogen ist.

Wie auch immer, es besteht ein Restrisiko das der Wagen einen Schaden verursachen könnte.
Daher muss der auch versichert sein.